BAUARBEITEN

Um Renovationen und Bauarbeiten möglichst reibungslos durchführen zu können, bitten wir Sie die nachfolgenden Empfehlungen zu beherzigen und bei den beteiligten Handwerkern die Anweisungen im Merkblatt für Unternehmer und Handwerker (zum Herunterladen im Anhang) durchzusetzen!

 

Vor Baubeginn:

Beauftragen Sie Unternehmer und Handwerker, die fachlich qualifiziert sind. Prüfen sie, ob das von Ihnen beauftragte Unternehmen bei Schadenfällen über eine ausreichende Haftpflicht-Versicherung verfügt. Verlangen Sie ein Bauprogramm über Zeitrahmen und Vorgehen.

 

Informieren Sie die VS, wenn Sie Bauarbeiten ausführen lassen, deren Durchführung die gemeinsam genutzten Zufahrten, Park- und Umschlagflächen sowie Hausdurchgänge tangieren. Die VS kann Sie über weitere diesen Zeitraum betreffende Bauvorhaben informieren. Damit können Sie grösseren Platzproblemen auf den gemeinsam genutzten Flächen vorbeugen.

 

Betreffen die Bauarbeiten die in der Liegenschaft gemeinsam betriebenen haustechnischen Anlagen wie Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Entwässerungsanlagen, sollten Sie das beauftragte Unternehmen verpflichten, sich vor solchen Eingriffen bei der VS über die Anlagen zu informieren.

Jede Veränderung der Konzeption und Störung der Funktion der gemeinschaftlich betriebenen Anlagen ist zu vermeiden.

 

Bei Arbeiten an den allgemeinenen Installationen ist die VS, bei solchen an der Heizungsanlage der Heizungsverantwortliche zu informieren.

 

Besprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner auch das Vorgehen der Arbeiten bezüglich Transport, Zufahrt, Einbringen und Ausbringen, Zwischenlagern und Abtransportieren von Aubbruch- und Altmaterial. Diese zweifellos notwendigen Nebenarbeiten können für alle Miteigentümer erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen.

Merkblatt für Unternehmer und Handwerker
Merkblatt Handwerker.pdf
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Terrassenbrüstungen

 

Für das Streichen der Terrassenbrüstungen bitte die Farbe RAL 1015 Herbol-Betonfinish verwenden.