VEREINBARUNG HANGPFLEGE
Der Hang sowie die Wege links und rechts von Ihrem Haus sind durch die einzelnen Eigentümer zu pflegen. Da sich gezeigt hat, dass die eingetragene Eigentumsfläche (Hangmitte bis Hangmitte) für die Bewirtschaftung wenig sinnvoll ist, wurde in der Überbauung vereinbart, dass der Hang vom entsprechenden Haus nach oben zu pflegen ist.