NEBENKOSTEN

                                                          Versand:

Teilrechnung gemäss Budget                 März und September

Definitive Abrechnung erfolgt jährlich per 30. 9.

 

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Rechnungen innerhalb 30 Tage und ohne Abzug zu begleichen sind.

Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins gemäss Verwaltungsreglement belastet.

 

Mahn- und Bearbeitungsgebühr

Für die 1. Mahnung wird eine Gebühr von CHF 10.00 verrechnet, für die 2. Mahnung eine solche von CHF 20.00. Sie werden jeweils auf der definitiven Nebenkosten-Abrechnung in Rechnung gestellt.